FAQs

Seit 1985 wird Städten aus verschiedenen Ländern der Titel für ein Jahr verliehen. Die Länder stehen im Vorhinein fest: 2024 werden Österreich (nach Graz 2003 & Linz 2009) und Estland jeweils eine Kulturhauptstadt stellen. Alle drei Jahre können sich außerdem europäische Städte außerhalb der EU bewerben, so auch 2024. Die drei Kulturhauptstädte Europas 2024 sind Tartu (Estland), Bodø (Norwegen) und das Salzkammergut.

Das Ziel ist, die Vielfalt von Lebensrealitäten in Europa sichtbar zu machen, gegenseitiges Verständnis zu fördern und nachhaltige Impulse zur Stadt- und Regionalentwicklung zu setzen. Seit wenigen Jahren können sich neben Städten auch mehrere Orte gemeinsam als Kulturhauptstadt-Region bewerben. Eine Stadt (> 10.000 Einwohner*innen) muss jedoch den ‘Lead’ übernehmen. Im Falle von Salzkammergut 2024 ist das Bad Ischl.

Die Auswahl von Kulturhauptstädten erfolgt in einem offenen Wettbewerb, den in Österreich das Bundeskanzleramt ausschreibt.

Für das österreichische Titeljahr 2024 haben sich 3 Städte / Regionen beworben: Dornbirn+, St. Pölten und das Salzkammergut. Ende 2018 reichten alle drei Bewerber die ersten Bewerbungsunterlagen ein (das erste 60-seitige Bidbook). Anschließend hatten alle drei Bewerber die Möglichkeit, das Konzept vor der europäischen Kulturhauptstadt-Jury in Wien zu präsentieren. Die Entscheidung, dass alle drei Bewerber in die zweite und finale Auswahlrunde kommen, fiel am 31. Jänner 2019.

Bis Oktober 2019 wurde die Bewerbung finalisiert. Das 100-seitige Bidbook präsentierte das weiterentwickelte und konkretisierte Konzept, Programm, Budget sowie allfällige Management-Fragen. Anfang November 2019 besuchte eine Delegation der Jury die drei Bewerber-Städte bzw. -Regionen, um sich vor Ort ein Bild zu machen. Nach einem letzten Hearing in Wien Mitte November, bei dem die Bewerber in 45 Minuten das Konzept präsentierten und sich 75 Minuten lang den Fragen der Jury stellten, fiel die Entscheidung für das Salzkammergut am 12. November 2019.

Der Bericht der Jury über die Gründe für die Entscheidung kann hier nachgelesen werden.

Derzeit sind rund 25 Mio Euro Gesamtbudget gesichert. Davon entfallen rund 15 Mio Euro auf das Programmbudget, der Rest wird für Personal, Verwaltung etc. budgetiert. 50% des Programmbudgets, also 7,5 Mio Euro sind für Projekte aus dem Bewerbungsbuch reserviert. Die anderen 7,5 Mio Euro sind für neue Projekte reserviert. Durch Sponsoring und Querfinanzierungen wird angestrebt, das Programmbudget zu erhöhen.

Bei Salzkammergut 2024 als Kulturhauptstadt-Region und den geplanten 25 Mio Euro, kommt eine Drittellösung zu tragen. Bund, Länder und Gemeinden übernehmen jeweils ein Drittel des Budgets. Das Drittel der Gemeinden müssen diese aber nicht alleine stemmen – sie werden durch den Melina Mercouri Preis der Europäischen Union in Höhe von 1,5 Mio Euro, weitere EU-Gelder, die lokalen Tourismusverbände sowie Privatsponsor*innen unterstützt. Länder und Bund tragen jeweils 10 Mio Euro bei.

Die geplanten 25 Mio Euro werden vollumfänglich dem Programm, Marketing & Kommunikation sowie der Verwaltung und Organisation (inkl. Personal) der Kulturhauptstadt gewidmet. Infrastruktur-Projekte können damit nicht finanziert werden. Anders als bei anderen Kulturhauptstädten haben wir uns zudem bewusst gegen die Fokussierung auf Neubauten entschieden.

Geplante Infrastrukturprojekte (z.B. Renovierungsarbeiten am Lehartheater, Stadttheater Gmunden, die Überdachung von Schloss Ort etc.) werden von den Gemeinden selbst oder privat, nicht aber von der Kulturhauptstadt, getragen. Großteils handelt es sich dabei um Projekte, die Gemeinden unabhängig vom Titel-Zuschlag geplant hatten. Mit dem Titelgewinn erhöhen sich nun aber die Chancen auf Kofinanzierung aus anderen Fördertöpfen der Europäischen Union. 

Darüber hinaus kann das Kulturhauptstadt-Budget nicht zur Finanzierung von bereits bestehenden Veranstaltungsformaten bzw. zur Unterstützung laufender Kulturbetriebe beansprucht werden.

Diese 23 Gemeinden bilden die Kulturhauptstadt-Region Salzkammergut 2024:

In OÖ: Stadt Bad Ischl (Bannerstadt), Stadt Gmunden, Stadt Laakirchen, Bad Goisern, Gosau, Scharnstein, Vorchdorf, Obertraun, St. Konrad, Ebensee, Traunkirchen, Hallstatt, Roitham, Pettenbach, Grünau, Steinbach, Kirchham, Altmünster, Unterach;

In der STMK: Stadt Bad Aussee, Altaussee, Grundlsee, Bad Mitterndorf.

Der Großteil der Projekte wird im Kulturhauptstadtjahr 2024 stattfinden. Partizipative und vernetzende Formate und Veranstaltungen finden aber bereits in den Aufbaujahren statt. Als zukünftige Kulturhauptstadt werden wir sowohl von anderen Kulturhauptstädten als auch vielen weiteren Akteur*innen eingeladen, an Projekten teilzunehmen. Diese finden punktuell schon vor 2024 statt.

Das Bidbook der Endrunde gilt de facto als Vertrag zwischen der Kulturhauptstadt einerseits und der europäischen Jury, dem Bundeskanzleramt, der Europäischen Kommission und der eigenen Bevölkerung andererseits. Die Umsetzung der wesentlichen Bestandteile des Bidbooks gilt als Kriterium für die Auszahlung des Melina Mercouri Preises der EU in der Höhe von 1,5 Mio Euro. Signifikante Abweichungen vom Inhalt des Bidbooks müssen jedenfalls vorab mit der Jury (über die Europäische Kommission) besprochen werden.

Bis 2024 gibt es vielfältige Möglichkeiten teilzunehmen. Zum Beispiel: Jobs bei der Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut 2024 GmbH werden ausgeschrieben. Bereits vor 2024 wird es zudem partizipative Formate und Projekte geben, zu deren Mitwirkung alle Menschen im Salzkammergut, ob hier geboren, temporär wohnhaft oder nur zu Besuch, eingeladen sind. Auf unserer Website  und über Social Media informieren wir laufend über Möglichkeiten der Mitwirkung. Ein erstes Kommunikationsprojekt wurde bereits umgesetzt. Bei einer Tour durch alle 23 Partnergemeinden mit unserem mobilen Studio konnten wir Wünsche für 2024 abholen und uns noch enger vernetzen. Auch das Format des Baukulturstammtischs wird in Kooperation mit dem afo (Architekturforum Oberösterreich) bereits seit 2020 im Salzkammergut veranstaltet.

Kurzfristiges Planen in Sachen regionaler Kulturentwicklung ist sinnlos. Deshalb war die Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas von Beginn an mit der Erarbeitung eines regionalen Kulturentwicklungsplans (Kulturvision Salzkammergut 2030) verknüpft. Mit diesem partizipativ erarbeiteten Plan, der einen wichtigen nachhaltigen, kulturpolitischen Handlungsrahmen darstellt, wollen wir gemeinsam die Leitlinien und Rahmenbedingungen für das kulturelle Schaffen im Salzkammergut der nächsten Jahrzehnte mitgestalten.

Bis 30. September 2021 lief eine offene Projektausschreibung (Open Call), bei dem man Projektvorschläge über progamm@salzkammergut-2024.at einreichen konnte.

Diese Frist ist nun abgelaufen, jedoch wird es in Zukunft wieder zahlreiche Möglichkeiten geben, sich aktiv beim Projekt Bad Ischl – Salzkammergut, Kulturhauptstadt Europas 2024 einzubringen.

Ja, auf jeden Fall! Es gibt vielfältige Möglichkeiten, aktiv an der Kulturhauptstadt 2024 im Salzkammergut mitzuwirken. Viele Projekte, die derzeit entwickelt werden, haben einen partizipativen Schwerpunkt. Das bedeutet man kann sich ganz einfach anschließen und mitmachen! 

Eine andere Möglichkeit, um an der Kulturhauptstadt mitzuwirken, wird das Freiwilligenprogramm (Volunteers‘ Programm) sein. Die Volunteers helfen bei der Umsetzung von Veranstaltungen und sind erste Ansprechpartner*innen für Besucher*innen vor Ort.

Einige wenige Projekte werden Eigenproduktionen der Kulturhauptstadt GmbH sein. Der Großteil der Projekte ist aber als Koproduktion angelegt. Die Bad Ischl-Salzkammergut 2024 GmbH schließt in diesen Fällen Verträge mit Projektträger*innen ab, die für die Umsetzung des Projekts verantwortlich sind. Die Kulturhauptstadt GmbH unterstützt sie in der Realisierung und stimmt sich laufend mit den Projektträger*innen ab. Auf diese Weise wollen wir vor allem die regionalen Kulturakteur*innen und die nachhaltige Verankerung der Projekte nach 2024 fördern.

Für die Auswahl von Projekten wurden in Anlehnung an das erfolgreiche Bewerbungskonzept und den Vorgaben der EU für Kulturhauptstädte Kriterien definiert. Jedes Projekt wird intern von der Programmleitung und dem Programmteam anhand dieser Kriterien gesichtet und bewertet.

Bevor es zum Vertragsabschluss mit den Projektträger*innen kommt, überprüft der Controlling Beirat (besetzt durch Mitglieder seitens des Bundes, der Länder Oberösterreich und Steiermark sowie der Geschäftsführung der GmbH) die ordnungsgemäße Verwendung der Fördergelder.

Gemäß den Richtlinien von Bund und Ländern darf die Kulturhauptstadt GmbH nur Projekte finanzieren, die für die Kulturhauptstadt konzipiert wurden. Laufende Veranstaltungsreihen oder Projekte dürfen demnach nicht gefördert werden. Es ist uns ebenfalls nicht gestattet infrastrukturelle Investitionen zu finanzieren. 

Wir sind bemüht ein vielfältiges, spannendes Programm auf die Beine zu stellen. Aktuell stehen uns dafür rund 15 Mio € zur Verfügung. Durch Sponsoring und Querfinanzierungen wird angestrebt, das Programmbudget zu erhöhen. Einige Projekte eignen sich per se gut zur Querfinanzierung durch nationale oder EU-Fördertöpfe. Auch wenn eine Querfinanzierung und Erhöhung der Projektbudgets in viele Fällen wünschenswert ist, besteht seitens der Kulturhauptstadt GmbH kein Muss zur Querfinanzierung.

Mit der Auswahl und Zusammenstellung des Programms wollen wir uns intensiv beschäftigen und uns ausreichend Zeit dafür nehmen. Der Großteil der Projekte findet 2024 statt. Partizipative Formate und Veranstaltungen finden bereits in den Aufbaujahren ab 2021 statt. Wir planen das fertige Kulturhauptstadtjahr-Programm 2023 der Öffentlichkeit zu präsentieren. Einzelne Projekte werden schon vor 2023 starten. Darüber informieren wir rechtzeitig.